Während die intravenöse Gabe von Nivolumab (Opdivo®) zu einer Bioverfügbarkeit von 100 % führt, wird das subkutan injizierte Medikament über die wenigen Blutgefäße in der Fettschicht unter der Haut langsam resorbiert und gleichmäßig systemisch aufgenommen. Die subkutane Injektion des Wirkstoffs führt zu einer Bioverfügbarkeit von 50 bis 80 %. Die Kombination mit dem Hilfsstoff rekombinante humane Hyaluronidase (rHuPH20) ermöglicht eine Bioverfügbarkeit von 78,8 % [1]. Die Wirksamkeit von Nivolumab wird durch die Formulierung nicht beeinträchtigt, wie sich in der Phase-III-Studie CheckMate 67T zeigte [2]. Die Zulassung von Nivolumab in der subkutanen Formulierung erfolgte im Mai 2025 [1].
Als Vorteile der subkutanen Injektion hob Gebhardt die Zeit- und Ressourcenersparnis, den möglichen Wegfall einer Port-Implantation oder des venösen Zugangs sowie die höhere Flexibilität für Behandelnde und Betroffene hervor. Prof. Axel Hauschild, Kiel, berichtete von Patienten, die sich mit einer subkutanen Spritze deshalb wohlfühlen, weil sie das Gefühl haben, selbst etwas gegen den Tumor tun zu können – trotz der Einschränkung, dass die Applikation von Nivolumab durch in der Gesundheitspflege tätige Personen durchgeführt werden soll. Da die subkutane Gabe ortsunabhängig erfolgen kann, werden Betroffene, beispielsweise bei der Urlaubsplanung, zeitlich weniger eingeschränkt. „Das akribische Monitoring auf Nebenwirkungen, das den Behandelnden in Fleisch und Blut übergegangen ist, muss aber gewährleistet sein“, so Hauschild. Mit der angepassten Dosierung sei ein Wechsel zwischen den Applikationsformen unproblematisch, ergänzte Prof. Carola Berking, Erlangen.
Dr. Ine Schmale