Erstlinientherapie des metastasierten kolorektalen Karzinoms
Die Behandlung des metastasierten kolorektalen Karzinoms (mCRC) verläuft heute zunehmend individualisiert. Neben dem Allgemeinzustand der Patienten und der Lokalisation des Primärtumors ist es insbesondere die molekulare Signatur des Tumors, die über die Behandlung entscheidet. Die Bestimmung von RAS- und BRAF-Mutationen sowie des Status der Mikrosatelliteninstabilität (MSI) ist deshalb vor Beginn einer Erstlinienbehandlung essentiell [1]. Eine an patientenindividuellen Faktoren und am molekularen Profil des Tumors ausgerichtete Erstlinientherapie bildet die starke Basis für etablierte sequentielle Therapiekonzepte, die in den vergangenen Jahren dazu beigetragen haben, die mediane Überlebenszeit von Patienten mit nicht operablen Tumoren wesentlich zu verlängern [2].
kolorektales Karzinom, Erstlinie, EGFR-Antikörper, Bevacizumab, RAS, BRAF, MSI-H, Bevacizumab, Cetuximab, Panitumumab, Pembrolizumab, Trifluridin, Tipiracil
Beim metastasierten kolorektalen Karzinom werden die Therapieergebnisse in späten Linien durch die vorherigen Behandlungen beeinflusst [3]. In diesem Sinne schafft die Wahl der Erstlinientherapie die Voraussetzungen dafür, was in späteren Therapielinien noch möglich ist.
Die Prognose der Betroffenen ist dabei abhängig von der Lokalisation (links- oder rechtsseitiges Kolon) und den biologischen Merkmalen des Tumors sowie der Möglichkeit der Patienten, eine hochwirksame Chemotherapie erhalten zu können. Während bei fitten Patienten mit mCRC das Behandlungsziel in der Erstlinie darin besteht, durch eine
effektive Chemotherapie-Doublette oder -Triplette in Kombination mit monoklonalen Anti-EGFR-Antikörpern oder dem antiangiogenen Antikörper Bevacizumab eine schnelle und deutliche Reduktion des Tumorvolumens zu erreichen, ist dieses Ziel bei primär weniger fitten Patienten aufgrund ihres eingeschränkten Allgemeinzustandes nicht in vollem Umfang erreichbar.
Dennoch stehen auch für diese weniger fitten Patienten wirksame Behandlungsoptionen zur Verfügung [1, 4] (Abb. 1).