Gleich zu Beginn möchte ich betonen, dass ich kein Gegner unabhängiger Kontrollen bin! Wohlwissend, dass die DIN EN ISO 15189 diese Kontrollen nicht zu Unrecht fordert, gibt es trotzdem gute Gründe, Systemkontrollen des Geräteherstellers ohne Gewissenskonflikte zu verwenden.
Erste wichtige Botschaft
Es werden keine Richtlinien oder Verordnungen verletzt, wenn die interne Qualitätskontrolle (QK) mit Systemkontrollen durchgeführt wird. Die für das medizinische Labor maßgebende Richtlinie der Bundesärztekammer (Rili-BÄK) als Minimalstandard der Anforderung an das Qualitätsmanagement fordert keine unabhängigen Kontrollen. Bei der entsprechenden Anzahl an Ringversuchen hat man auch punktuell die Sicherheit, systemunabhängig die Richtigkeit der Messwerte zu überprüfen (Abb. 1).