Respiratorische Viren in der Transfusionsmedizin: Extrem geringes Risiko

Respiratorische Viruserkrankungen gehen häufig mit messbarer Virämie einher. Dies gilt wohl auch für SARS-CoV-2. Das Risiko einer Übertragung durch Blutprodukte ist nahe Null. Aufwendige Filtrations- und Inaktivierungsverfahren sind wirksam, aber in der Regel nicht erforderlich.

Schlüsselwörter: Coronavirus, Transfusionsgesetz, Rekonvaleszenten-Plasma

Die Schleimhaut des Respirationstraktes hat eine besonders große Oberfläche, und viele Viren nutzen den Pharynx als Eintrittspforte. Wenigstens ein bis zwei jährliche Infektionen mit entsprechender Abwehrreaktion, zum Beispiel Rhino­rrhö, sind normal. Häufig wird die Entzündung der Schleimhaut von Bakterien wie Streptococcus pneumoniae genutzt, um sich zu vermehren. Typische Viren sind: Rhino-, Entero-, Paramyxo-, Adeno-, Influenza- und aktuell Corona­virus (CoV).
Die menschlichen Coronaviren werden in alpha-CoV (229E, NL63) und beta-CoV (OC43, HKU1) unterteilt. 2002 bis 2003 trat das SARS-CoV-1 in China auf; seit 2019 verbreitet sich das SARS-CoV-2 weltweit. Beide SARS-CoV sind beta-Coronaviren [1].

Virämie

Die Übertragung respiratorischer Virus-Infektionen erfolgt nicht auf dem Blutweg, sondern durch Tröpfcheninfektion – je nach Abstand auch durch Aerosole – sowie durch Schmierinfektion.
Es ist bekannt, dass dennoch bei fast allen viralen respiratorischen Erkrankungen eine kurzfristige Virämie besteht, die sich z. B. in einer Myokarditis oder Enzephalitis äußern kann. Auftretende Gelenkbeschwerden sind autoimmunologisch und/oder auch durch bakterielle Superinfektionen bedingt. Das Ausmaß der Virämie ist allerdings mangels klinischer Notwendigkeit selten untersucht worden, denn Erkältungskrankheiten gelten als harmlos. Deshalb war bislang eine spezifische Therapie – etwa beim Influenzavirus mit Neuraminidase-Inhibitoren – auch kaum nötig.

Transfusionsgesetz

Um Infektionsübertragungen möglichst auszuschließen, ist im Transfusionsgesetz (TFG : www.gesetze-im-internet.de > Gesetze/Verordnungen > T > TFG) zum Schutz von Blutspender und Transfusions-Empfänger klar geregelt, dass z. B. bei fieberhaften Erkrankungen keine Spende abgenommen werden darf. Auf andere Erreger asymptomatischer Infektionen, wie z. B. HBV, HCV, HIV und Treponema p. pallidum, wird bei jeder Spende ein Erregernachweis mittels NAT, Antigen-Test und/oder Antikörpertest durchgeführt.
Bei einer respiratorischen Infektion ist während der Fieberphase eine Virämie möglich, die z. B. bei dem hochpathogenen Influenzavirus H1N1pdm2009 (sog. Schweine­grippe) etwa 8.300 (Bereich < 900 bis 29.400) und in der Lunge um die 106 Kopien/ml betrug [2].
Beim SARS-CoV-2 wurde nur bei 6 von 41 (15 %) Patienten eine 14 Tage dauernde Virämie beobachtet; die Werte lagen zwischen 140 und 360 Kopien/ml, während im Sputum Werte von 6 x 104 Kopien/ml erreicht wurden [3]. In Lymphozyten war die Viruskonzentration ca. 10-fach höher als im Plasma. Die Menge an infektiösem Virus, die ca. 250 Kopien/ml entspricht, reicht nach allem Wissen nicht aus, um eine human-infektiöse Dosis zu bilden. Während der ersten SARS-Welle in Hongkong lag das berechnete Risiko, das SARS-CoV über Bluttransfusion zu übertragen, retrospektiv bei 14–23 pro Million [3]. Bisher wurde keine Übertragung von SARS-CoV-1 oder -2 über Bluttransfusionen publiziert.
Um das Risiko zu reduzieren, ein zellgebundenes Virus über Bluttransfusion zu übertragen, ist in Deutschland vorgeschrieben, für zelluläre Produkte eine Leuko­zyten-Filtration durchzuführen (TFG). Viren, die abgereichert werden, sind z. B. HTLV-1, CMV und andere Beta-Herpesviren. Auch beim SARS-CoV-2 senkt die Filtration die geringe Übertragungswahrscheinlichkeit weiter ab.


Inaktivierung

Nachdem das SARS-CoV-2 ein umhülltes Virus ist, lässt es sich durch etablierte Verfahren wie Amotosalen und UVA-Licht, Riboflavin und UVB-Licht für Thrombozyten- Konzentrate leicht inaktivieren. Mit dem Solvent-Detergenz-Verfahren und Thermo-Inaktivierung kann Plasma inaktiviert werden. Daraus folgt, dass selbst wenn sich die SARS-CoV-2-Epidemie in Deutschland stark ausweiten würde, immer noch Virus-sichere Blutkonserven hergestellt werden könnten – solange die Spender, wie bisher, treu zum freiwilligen Spenden kommen.

Rekonvaleszenten-Plasma

In einem ersten Bericht wurden fünf COVID-19-Patienten in kritischem Zustand mit Rekonvaleszenten-Plasma mehrerer Spender behandelt, von dem angenommen wurde, dass es neutralisierende Antikörper enthielt. Bei allen Patienten besserte sich der Zustand [4]. Der Bericht deutet an, dass Plasma aus Blutspenden von SARS-CoV-2-Genesenen als Therapeutikum eingesetzt werden kann.

Schlussfolgerung

Das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2 durch Bluttransfusion ist in Deutschland extrem gering – wenn es überhaupt ein Risiko gibt. Die aufwendigen Maßnahmen zur Verhinderung von HBV, HCV und HIV sind auch bei diesem neuen Virus wirksam.