Hohe Hürden

Für Paare mit hohem Risiko einer schweren, erblich bedingten Erkrankung ihrer Nachkommen war die Verabschiedung des deutschen PID-Gesetzes mit Rechtsverordnung ein lange erwarteter Schritt; aber die Hürden für eine autonome Familienplanung sind weiterhin hoch – einige meinen, zu hoch.

Jede Familie muss einen individuellen Antrag auf Prüfung der Voraussetzungen für eine PID entsprechend §3a Embryo­nenschutzgesetz stellen. Nur mit positivem Votum darf die PID durchgeführt werden, und zwar nur an einem zugelassenen PID-Zentrum. Die hohen Kosten inkl. Kinderwunschbehandlung zahlen die Paare überwiegend selbst und sind somit finanziell schlechter gestellt als Paare, die z. B. aufgrund eines eingeschränkten Spermiogramms eine Kinderwunsch­behandlung in Anspruch nehmen.

Dies wiegt umso schwerer, als diese Paare bis zu ihrer Entscheidung für eine PID oft schon eine schwierige Zeit hinter sich haben, durch die Pflege oder sogar den Verlust eines erkrankten Kindes. Aber auch die PID selbst ist kein einfacher Weg; die Schwangerschaftsraten pro Embryotransfer entsprechen mit ca. 30% etwa denen einer Kinderwunschbehandlung ohne PID.

All dies ist vor einer Entscheidung zur PID ausführlich und ergebnisoffen mit dem Paar zu erörtern und gegen Alternativen der Familienplanung abzuwägen.So kommt der fachärztlichen Beratung und Begleitung durch Frauenärzte, Humangenetiker und Reproduktionsmediziner vor und während einer PID ein sehr hoher Stellenwert zu.


Prof. Dr. med. Ute Hehr

Zentrum und Institut für Humangenetik der Universität Regensburg