Wer darf was?

Der Leitartikel dieser Ausgabe spricht ein wichtiges Thema an: Wie viel Labordiagnostik darf von Angestellten ohne spezifische Laborausbildung erbracht werden? „Einfache Analysen“ sind laut MTAG §9, Abs. 1 vom MTLA-Vorbehalt ausgenommen, aber wo genau ist die Grenze zwischen einfach und schwierig?
POCT-Geräte, die ohne Probenvorbereitung und mit Unit-use-Reagenzien arbeiten, darf jeder – unabhängig von der beruflichen Qualifikation – bedienen, allerdings laut Rili-BÄK und ISO 22870 nur nach Einweisung durch Fachpersonal im Rahmen der POCT-Koordination. Eine Probenvorbereitung ohne exakte Dosierung, zum Beispiel Zentrifugieren oder Mischen von Blut mit Antikoagulanzien in vorbefüllten Blutröhrchen, ist unkritisch.
Komplexere Tests wie etwa Blutgas­analysen gelten nur dann als POCT, wenn Einzelproben gemessen werden. Eine serielle Abarbeitung erfordert Fachpersonal. Im Zentrallabor dürfen Angehörige medizinischer Assistenzberufe ohne spezifische Fachausbildung (CTA, MFA) unter laborärztlicher oder MTLA-Aufsicht auch komplexe Analysen durchführen, aber nie allein, etwa im Nacht- und Wochenenddienst.
Fazit: Ohne fachliche Aufsicht bzw. Einweisung geht es nicht – egal ob im Zentrallabor oder am Point of Care.

Autor
Prof. Dr. med. Peter Luppa
Klinikum rechts der Isar, München
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