Die wichtigsten Änderungen in der Molekularpathologie (Kapitel 19):

• Beschränkung der DNA-Sequenzanalyse auf die Sanger-Methode entfällt.
• Beschränkung der Leistungsanforderung für eine indikationsbezogene Diagnostik hämatologischer Neoplasien auf Fachärzte für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie.
• Beschränkung auf neoplastisch veränderte Gewebe und Organe unter Ausschluss von Genexpressionsanalysen und der Analyse „freier“ DNA.
• Beschränkung der Zieldiagnostik auf 15 pathogene Mutationsstellen.
• Beschränkung der Mutationssuche im Tumor (somatische Mutationen) auf 20 Kilobasen bei einer Nachweisgrenze für Minoritäten von mind. 10%; Mutationssuchen bei mehr als 20 Kilobasen (GOP 19425) noch nicht abschließend entschieden.
Companion Diagnostics im Zusammenhang mit der Indikationsstellung für eine Pharmakotherapie in bis zu 15 Mutationsstellen (Zieldiagnostik) oder in bis zu 20 Kilobasen (Mutationssuche) möglich.
Companion Diagnostics der Gene BRCA1 und BRCA2 im Zusammenhang mit einer Therapie mit PARP-Inhibitoren möglich.