Übermittlung meldepflichtiger Erkrankungen

Angesichts der Erfahrungen mit gefährlichen Keimen wie etwa H5N1 oder EHEC bestehen Zweifel, ob unsere papierbasierten Meldewege zwischen Arzt, Krankenhaus, Labor und Gesundheitsamt für Meldungen nach §§6 und 7 IfSG noch den heutigen Anforderungen zur Abwehr eines größeren Ausbruchsgeschehens gewachsen sind. Schwachpunkt ist vor allem die manuelle Erfassung der Meldungen mit häufig selbst gestalteten Formularen und individuellen Abkürzungen. Das bindet Personalressourcen, die andernorts fehlen, und ist unter Datenschutzgesichtspunkten höchst bedenklich – insbesondere wenn Faxe unverschlüsselt im Internet übertragen werden.
Aus diesem Grunde entwickelt das Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH (ZTG) in Bochum Standards zur Terminologie von Infektionskrankheiten (Erreger, Nachweismethoden, Untersuchungsmaterialien) und zur Daten­übermittlung auf der Basis von HL7 und CDA.
Geplant ist, von zwei Laboren Meldungen nach §7 Abs. 1 und 2 IfSG direkt aus dem Laborinformationssys­tem (LIS) mittels einer krypto­graphisch geschützten Transportanwendung an zwei Gesundheitsämter zu übermitteln und in die IT-Fachanwendung des Gesundheitsamtes zu übernehmen.
Im Oktober soll die erste Behördensoftware den Import dieser standardisierten Meldungen unterstützen, sodass dann eine durchgehend elektronische Meldekette praktisch erprobt werden kann. Im Anschluss an dieses Pilotprojekt sollen die Voraussetzungen für eine flächendeckende Einführung geschaffen werden.

Lars Treinat, ZTG Bochum