Erkrankungen und Erreger sind in Risikobereiche eingeteilt, die unterschiedliche Schutzmaßnahmen erfordern. Auf europäischer Ebene wird dies in der EU-Richt­linie 89/686/EWG geregelt, die konkrete Umsetzung erfolgt jedoch in den Mitgliedsstaaten. In Deutschland sind die Maßnahmen in Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien festgeschrieben. Die Tabelle fasst die wichtigsten Vorschriften für den Umgang mit Erregern und die Behandlung infizierter Personen in der Risikogruppe 4 zusammen.