Metastasiertes Aderhautmelanom: Beträchtlicher Zusatznutzen für Tebentafusp

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Tebentafusp einen beträchtlichen Zusatznutzen bescheinigt. Als weltweit erste T-Zell- Rezeptor-Therapie ist Tebentafusp seit April 2022 in der EU für die Behandlung des metastasierten oder inoperablen Aderhautmelanoms zugelassen. Tebentafusp ist eines von nur zwei onkologischen Arzneimitteln für seltene Erkrankungen, die in den mehr als zehn Jahren des deutschen Erstattungsverfahrens nach dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) einen beträchtlichen Zusatznutzen – die zweithöchste Bewertung – erhalten haben.