Fruchtbarkeitserhaltung für junge Patienten noch keine Kassenleistung

Die Fruchtbarkeitserhaltung für junge Krebspatienten ist nach wie vor noch nicht als Kassenleistung realisiert. Am 14. März 2019 hatte der Bundestag die Änderung des § 27a SGB V beschlossen. Mit ihr wurden die fruchtbarkeitserhaltenden Maßnahmen für junge Krebspatienten zur Kassenleis-tung. Am 23. April 2020 fand vor dem Gemeinsamen Bundesausschuss die Anhörung zum ersten Entwurf einer Richtlinie statt, die für die Umsetzung des Gesetzes notwendig ist. Trotz Einigkeit unter den Experten ist der Beginn der Kassenfinanzierung in der Praxis noch nicht abzusehen. Die bittere Realität für junge Betroffene: Bis zu 4.300 Euro sind in den meisten Fällen selbst zu finanzieren, wenn die Hoffnung auf eigene Kinder nach der Heilung erhalten bleiben soll.