EU-Zulassung für Polatuzumab Vedotin beim vorbehandelten DLBCL

Das Antikörper-Wirkstoff-Konjugat Polatuzumab Vedotin wurde Mitte Januar 2020 EU-weit in Kombination mit Bendamustin und Rituximab (BR) ab der zweiten Therapielinie zur Behandlung erwachsener Patienten mit diffus-großzelligem B-Zell-Lymphom (DLBCL) zugelassen, die nicht für eine Stammzelltransplantation geeignet sind. Die EU-Zulassung beruht auf den Daten der GO29365- Phase-Ib/II-Studie, die erstmals für diese Patientengruppe einen signifikanten und klinisch relevanten Überlebensvorteil für Polatuzumab Vedotin plus BR gegenüber BR zeigen konnte (12,4 vs. 4,7 Monate; HR 0,42; p = 0,0023). Unter dem Einfluss von Polatuzumab Vedotin wurde auch das progressionsfreie Überleben (PFS) deutlich verlängert (median 9,5 vs. 3,7 Monate; HR 0,36; p < 0,001) und die Rate an kompletten Remissionen verdoppelt (40 % vs. 17,5 %; p = 0,026).