BIO Deutschland äußerte sich enttäuscht über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 25. Juli 2018. Es definiert den Anwendungsbereich der Freisetzungsrichtlinie für alle Organismen, die mit Mutagenese-Verfahren gewonnen wurden, „ausgenommen der seit Langem als sicher geltenden
Verfahren“. Nach Einschätzung von BIO Deutschland sind die neuen Methoden (Genome-Editing) zur Veränderung des Erbguts im Vergleich zu den schon lange eingesetzten Mutagenese-Verfahren mittels Chemikalien oder ionisierender Strahlung äußerst genau und zielgerichtet.
Ausnahme von der Ausnahme
Es sei sehr bedauerlich und auch nicht nachzuvollziehen, dass der EuGH entschieden hat, diese Methoden von der Mutagenese-Ausnahme auszunehmen. So werde verhindert, dass bahnbrechende wissenschaftliche Erkenntnisse für wichtige Innovationen im Gesundheitswesen sowie für Verbesserungen beim Klima- und Umweltschutz genutzt werden können, kommentierte Viola Bronsema, Geschäftsführerin von BIO Deutschland.
Die vollständige Position finden Sie unter: www.biodeutschland.org/de/positionspapiere-uebersicht.html
Dr. Claudia Englbrecht, englbrecht@biodeutschland.org