Ein Plädoyer für standardisierte diagnostische Pfade

Je präziser die Verdachtsdiagnose, desto effizienter ist der Mitteleinsatz im Gesundheitswesen. Wie dies erreicht werden kann, war Gegenstand der Herbsttagung des Berufsverbands Deutscher Laborärzte (BDL) am 28. September 2018 in Mannheim. Sie stand im Zeichen einer von der KBV angekündigten zweiten Stufe der Laborreform. Der Vorsitzende des BDL, Dr. Andreas Bobrowski, setzte sich für die Erstellung einheitlicher „Diagnostischer Pfade“ ein, durch die die Indikationsqualität und damit die zielgerichtete Behandlung verbessert und unnötige Laboruntersuchungen vermieden werden können. Die „Diagnostischen Pfade“ sind vor allem eine Richtschnur für den behandelnden Arzt, der die Laboruntersuchungen anfordert; sie helfen ihm, schneller und kostengünstiger zur richtigen Diagnose und Therapie zu gelangen oder sorgen für eine evidenzbasierte, leitliniengerechte Auswahl der richtigen Laboranforderungen. Die Stufendiagnostik ist somit die bessere Alternative zu den seit Jahren üblichen Versuchen, die Laborausgaben der gesetzlichen Krankenkassen durch monetäre Maßnahmen wie etwa den Wirtschaftlichkeitsbonus oder Abschläge bei der Kostenerstattung zu regulieren. Um die Leistungsmengen zu steuern, ist es sinnvoller, medizinische anstelle rein wirtschaftlicher Kriterien anzulegen. Voraussetzung für das Paradigma sind nach Auff assung des BDL neue Kommunikationswege zwischen Leistungsanforderer und Leistungserbringer. In Modellvorhaben sollen diese Wege beschrieben, getestet und etabliert werden. Entscheidend für eine verbesserte Indikationsqualität wird es unter anderem sein, dass die Indikation bekannt ist und kommuniziert wird. Während die Nachfrage für Laboruntersuchungen weiterhin hoch ist, sind die derzeitigen Steuerungsinstrumente im Gesundheitssystem unzureichend. Nach Auff assung des BDL liegt das auch daran, dass die laborärztliche Beratungstätigkeit derzeit mit nur 1,42 Euro pro Fall vergütet wird, während andere Facharztdisziplinen 4 bis 6 Euro erhalten. Wegen des hohen infrastrukturellen Aufwands, den die Labormedizin zur Sicherstellung einer fl ächendeckenden Versorgung treiben muss, setzt sich der BDL für die Einführung einer Vorhaltepauschale und die Orientierung des ärztlichen Honorars an der Höhe der Grundvergütung der übrigen Facharztgruppen ein. Zudem sollte das gesamte Überweisungslabor extrabudgetär vergütet werden. Wenig Hoffnung setzt Bobrowski auf die Politik: „Das vorgelegte Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht in einem Großteil der technischen Leistungen lediglich eine Rationalisierungsreserve für die sogenannte sprechende Medizin. Wer auch immer das Gesundheitsministerium in diesen Fragen beraten hat, kennt weder die systemrelevante Bedeutung der Laboratoriumsmedizin noch deren hohe Innovationskraft.“


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