Nachweissysteme für respiratorische Erreger

Von der klinischen Symptomatik einer Atemwegsinfektion kann meist nicht ohne Weiteres auf den oder die verursachenden Erreger geschlossen werden. Sowohl für die Therapieentscheidung bei schweren Krankheitsverläufen als auch für die epidemiologische Überwachung eines Infektionsgeschehens müssen Krankheitserreger wie Viren, Bakterien, Protozoen und Pilzen daher häufig im medizinischen Labor nachgewiesen werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl von Assays und Qualitätskontrollmaterialien für die In-vitro-Diagnostik von respiratorischen Infektionen.

Die Liste ist gegliedert in NAT-Verfahren, Antigen- und Antikörpertests sowie Qualitätskontrollen.

In den vier Tabellen finden Sie die Namen der Hersteller und Assays mit kurzen Angaben zum Testprinzip und zu den nachgewiesenen Erregern. Weiterführende Informationen zu den Nachweisverfahren, zu geeigneten Analyseplattformen und zur Assay Performance sowie zu weiteren verfügbaren Reagenzien und Kontrollen finden Sie bei den Detailinformationen der Hersteller.

Die Tabellen basieren auf Herstellerangaben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Bitte wenden Sie sich für weiterführende Informationen an die Hersteller selbst.

NAT-Verfahren

Antigene-Nachweis

Antikörper-Nachweis

Qualitätskontrollen

Über Trillium Marktübersichten

Der Trillium-Verlag veröffentlicht regelmäßig Marktübersichten über innovative Entwicklungen und Produkte in der Medizin. Dabei fokussieren wir uns auf bewährte und innovative Testverfahren und -systeme aus dem gesamten Spektrum der In-vitro-Diagnostik (Labormedizin, Mikrobiologie, Transfusionsmedizin, Humangenetik, Pathologie und IT). Die Übersichten werden regelmäßig aktualisiert.

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Haftungsausschluss
Sämtliche Marktübersichten (Tabellen, Produktübersichten, virtuelle Industriestände) basieren auf Herstellerangaben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit; die Teilnahme ist kostenpflichtig. Wir weisen Sie im i. S. d. Bayerischen Pressegesetzes Artikel 9 ausdrücklich darauf hin, dass die Inhalte der virtuellen Industriestände werbend sind.