Nachweissysteme für respiratorische Erreger

An dieser Stelle veröffentlichen wir eine Auswahl von Nachweissystemen für die In-vitro-Diagnostik bei Infektionen der Atemwege. Alle aufgeführten Assays sind in Deutschland bzw. Europa zugelassen und – soweit nicht anders angegeben – CE-IVD-zertifiziert. Die Liste gliedert sich in Virusnachweise mittels NAT, mittels Immunchemie (Virusproteine), in immunologische Antikörpernachweise (Serologie) und in kombinierte Antigen- und Antikörpertests.

In den vier Tabellen finden Sie die Namen der Hersteller und Assays mit kurzen Angaben zum Testprinzip und zu den nachgewiesenen Erregern. Weiterführende Informationen zu den Nachweisverfahren, zu geeigneten Analyseplattformen und zur Assay Performance sowie zu weiteren verfügbaren Reagenzien und Kontrollen finden Sie bei den Detailinformationen der Hersteller.

Die Tabellen basieren auf Herstellerangaben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Bitte wenden Sie sich für weiterführende Informationen an die Hersteller selbst.

NAT-Verfahren

Antigene-Nachweis

Antikörper-Nachweis

Über Trillium Marktübersichten

Der Trillium-Verlag veröffentlicht regelmäßig Marktübersichten über innovative Entwicklungen und Produkte in der Medizin. Dabei fokussieren wir uns auf bewährte und innovative Testverfahren und -systeme aus dem gesamten Spektrum der In-vitro-Diagnostik (Labormedizin, Mikrobiologie, Transfusionsmedizin, Humangenetik, Pathologie und IT). Die Übersichten werden regelmäßig aktualisiert.

Hinweis
Die Sortierung der Anbieter erfolgt in tabellarischen Übersichten und virtuellen Ausstellungsräumen alphabetisch. Die Logos der teilnehmenden Unternehmen werden hingegen randomisiert ausgespielt.

Haftungsausschluss
Sämtliche Marktübersichten (Tabellen, Produktübersichten, virtuelle Industriestände) basieren auf Herstellerangaben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit; die Teilnahme ist kostenpflichtig. Wir weisen Sie im i. S. d. Bayerischen Pressegesetzes Artikel 9 ausdrücklich darauf hin, dass die Inhalte der virtuellen Industriestände werbend sind.